Vortrag

Wie inklusiv ist das deutsche Petitionswesen? – Rahmenbedingungen politischer Beteiligung (23.1.2017)

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Einführungsvortrag von Prof. Dr. Michael Opielka im Rahmen des Fachgesprächs

Wir müssen reden – Zuhören und Verändern. Für eine Belebung des Petitionsrechts

  1. Januar 2017, 17.00 – 21.00 Uhr – Deutscher Bundestag, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus

https://www.gruene-bundestag.de/termin/wir-muessen-reden-zuhoeren-und-veraendern-fuer-eine-belebung-des-petitionsrechts.html

Download: Michael Opielka, Wie inklusiv ist das deutsche Petitionswesen, Vortrag, Bundestag 23.1.2017

E-Petitionen boomen seit Jahren. Jede Woche werden hunderte Petitionen veröffentlicht, einige davon kommen auf Hunderttausende von UnterstützerInnen – auf privaten Plattformen. Die Nutzung des Petitionsrechts beim Deutschen Bundestag hingegen hat sich zwiespältig entwickelt: Die Internetseite des Petitionsausschusses ist das mit weitem Abstand erfolgreichste Internetangebot des Bundestags, immer mehr Menschen zeichnen hier Petitionen mit. Gleichzeitig werden immer weniger Petitionen beim Bundestag eingereicht.

Das zeigt: Die Bürgerinnen und Bürger möchten mitwirken – doch das Vertrauen darauf, dass Parlament und Regierende die richtigen Adressaten für ihre Anliegen und Vorschläge sind, schwindet. Dabei birgt das Petitionsrecht gerade in Zeiten großer gesellschaftlicher Verunsicherung und Herausforderungen ein enormes Potenzial. Kein Parlamentsgremium ist so nah an den Bürgerinnen und Bürgern wie der Petitionsausschuss.

Wie kann das parlamentarische Petitionsrecht gestärkt werden? Warum beteiligen sich bestimmte Bevölkerungsgruppen und andere nicht? Wie können neue und attraktive Zugänge für jene geschaffen werden, die sich bislang nicht oder nicht mehr beteiligen? Inwieweit können Petitionen aber auch ein Einfallstor für rechtspopulistische Hetze sein und wie ist damit umzugehen? Was kann man für die parlamentarischen Petitionen von den erfolgreichen privaten Petitionsplattformen lernen?