Vortrag

Umweltverträgliche Reform des Sozialstaats (4.12.2025)

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Auf der Tagung des Sozial-Klimarats am 4. Dezember 2025 in Berlin hielten Prof. Dr. Michael Opielka (ISÖ), Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (ISÖ) und Dr. Stefan Bach (DIW) einen Vortrag zum Thema „Umvweltverträgliche Reform des Sozialstaats“.

Hier finden Sie das Programm der Tagung zum Download.

Hier finden Sie die Folien des Vortrags zum Download.

Hier finden Sie die Aufnahme des Vortrags (aus Datenschutzgründen ohne die höchst anregende Diskussion dazu):

 

Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn stellte im Plenum Diskussion und Ergebnisse vor. Hier finden Sie die Videoaufzeichnung der Vorstellung:

 

Und hier ein Foto der Vorstellung (Fotograf: Björn-Arne Eisermann)

Hier finden Sie weitere Fotos der Tagung:

Keynote von Bundesumweltminister Carsten Schneider, MdB

 

Podiumsgespräch

 

Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn und Prof. Dr. Michael Opielka (Foto: Stefan Bach)

Und hier noch einige weitere Fotos des Vortrags (Fotograf: Björn-Arne Eisermann)

 

 

 

 

KI-Zusammenfassung Vortrag Prof. Dr. Michael Opielka, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Stefan Bach – Umweltverträgliche Reform des Sozialstaats, Sozial-Klimarat Berlin 4.12.2025

Hauptthema: Die übergreifende Thematik ist die umweltverträgliche Reform des Sozialstaats, die die Schnittstelle zwischen Sozial- und Umweltpolitik beleuchtet. Ziel ist es, Soziale Nachhaltigkeit zu fördern und die Klimatransformation gerecht zu gestalten, indem bestehende Sozialleistungssysteme reformiert und Kompensationsmechanismen für die CO2-Bepreisung implementiert werden.

Schlüsselargumente und Ideen:

Mangelnde „Crossover-Kompetenz“ und Kontextualisierung (Michael Opielka):

  • Es besteht ein Defizit an Fachwissen und Interesse an der Schnittstelle von Sozial- und Umweltpolitik.
  • Die Sozialpolitik wurde lange als „untertheoretisiert“ betrachtet.
  • Wohlfahrtsregime-Theorie: Einführung von vier Idealtypen (liberal, sozialistisch, konservativ, garantistisch) zur Analyse wohlfahrtsstaatlicher Organisationen und deren unterschiedliche Auffassungen von sozialer Nachhaltigkeit und Gerechtigkeit (Leistungs-, Verteilungs-, Bedarfs-, Teilhabegerechtigkeit).
  • Kritik an bestehenden Vorschlägen: Ein Vorschlag für eine „allgemeine, einheitliche Sozialstaffel“ wird kritisiert, weil er sich nur auf Einkommen, nicht auf Vermögen bezieht, und zu hohen Grenzbelastungen und einem „modernen Kastenwesen“ führen könnte. Dies spiegelt ein enges, auf Verteilungsgerechtigkeit fokussiertes sozialdemokratisches Konzept wider.

 

Soziales Fundament und universelle Daseinsvorsorge (Wolfgang Strengmann-Kuhn):

  • Donut Economics (Kate Raworth): Das Konzept verdeutlicht, dass eine nachhaltige Wirtschaft innerhalb planetarer Grenzen und auf einem soliden sozialen Fundament operieren muss.
  • Anforderung an Sozialpolitik: Sie sollte garantistisch, inklusiv und universell sein, um alle Menschen im Transformationsprozess mitzunehmen und zur Teilhabe zu befähigen.
  • Drei Dimensionen des Universalismus:
    • Mindestsicherung (Richtung Grundeinkommen).
    • Soziale Sicherung über Mindestsicherung hinaus (universelle Bürgerversicherung).
    • Universelle Daseinsvorsorge (z.B. Zugang zu Bildung, Gesundheit, erneuerbarer Wärmeversorgung).

Vorschläge für eine allumfassende sozial gestaffelte Daseinsvorsorge werden als bürokratisch und problematisch in Bezug auf Grenzbelastungen abgelehnt; ein universeller Ansatz wird präferiert.

Reform des Mindestsicherungssystems:

  • Probleme des Status quo:
    • Zersplitterung und Bürokratie: Viele unterschiedliche Leistungen (Bürgergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld), die teils nicht optimal aufeinander abgestimmt sind.
    • Hohe Nichtinanspruchnahme: Viele Leistungsberechtigte nehmen ihre Ansprüche nicht wahr (z.B. nur ein Viertel der Wohngeld-Berechtigten).
    • Grenzbelastungen: Zusätzliches Einkommen führt oft dazu, dass netto kaum etwas übrig bleibt, was Arbeitsanreize mindert und ungerecht ist.
    • Doppelfunktion von Erwerbstätigen: Erwerbstätige müssen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlen und gleichzeitig Sozialleistungen beantragen.
  • Vorschläge zur Integration ins Steuersystem:
    • Basisgeld für Erwachsene: Ein pauschaler Betrag (z.B. 563 Euro, wie der Regelbedarf) für alle, der ins Steuersystem integriert wird, um eine Mindestbasis zu schaffen und bürokratische Prozesse zu reduzieren. Bei Leistungsbeziehenden würde es angerechnet.
    • Einheitliche Grundsicherung: Zusammenlegung verschiedener Grundsicherungssysteme.
    • Kindergrundsicherung: Analog zum Klimageld, als universelle Leistung an alle ausgezahlt und über das Steuersystem zurückverteuert (ohne Wohnkostenkomponente).
    • Wohnbedarf: Für höhere Einkommen über das Steuersystem, für geringere Einkommen weiterhin über das Grundsicherungssystem (Kosten der Unterkunft), wobei das Wohngeld abgeschafft würde.
    • Grenzbelastung: Eine durchgängige, finanzierbare Grenzbelastung von 70 % (d.h. 30 % des zusätzlichen Bruttoeinkommens bleiben netto übrig) soll eingeführt werden.
  • Vorteile des Vorschlags: Transparentes System, höhere Inanspruchnahme, Entstigmatisierung, Lösung des Grenzbelastungsproblems, weniger Bürokratie, modulare Umsetzbarkeit.

 

Klimageld als Kompensationsinstrument (Stefan Bach):

  • Hintergrund: Die CO2-Bepreisung ist notwendig, aber regressiv (belastet geringere Einkommen stärker). Der Auszahlungsmechanismus für das Klimageld ist bereits in Umsetzung (via Elster).
  • Problem der aktuellen Besteuerung: Eine Besteuerung des Klimageldes über den bestehenden Einkommensteuertarif würde es bei niedrigen Einkommen zu früh abschmelzen und bei hohen Einkommen zu wenig reduzieren.
  • Vorschlag einer Abschmelzfunktion:
    • Statt einer Besteuerung eine progressive „Abschmelzfunktion“ (Phase-out) für höhere Einkommen, um die Verteilungswirkung zu verbessern.
    • Beispiel: Ein Klimageld von 124 Euro pro Person (basierend auf 10 Mrd. Euro CO2-Aufkommen) könnte bei mittleren bis höheren Einkommen linear abgeschmolzen werden.
  • Vorteile: Deutlich progressivere Verteilung (Ärmere werden per Saldo stärker entlastet), Einsparung von Mitteln (z.B. 5 Mrd. Euro von 10 Mrd.), die für Härtefälle oder Anpassungsmaßnahmen verwendet werden können.
  • Herausforderungen: Härtefälle (z.B. schlecht sanierte Wohnungen, hoher ländlicher Verkehrsbedarf) erfordern weiterhin zusätzliche Instrumente. Berücksichtigung von Vermögen und bestimmten Einkunftsarten (Minijobs, Kapitalerträge) ist noch unzureichend gelöst.

Ausblick: Die Diskussion über diese Reformvorschläge steht am Anfang („Frühling der Reformen“). Weitere Forschung, Workshops und die Ergebnisse der Sozialstaatskommission werden die gesellschaftliche Debatte im kommenden Frühjahr prägen.