Grundeinkommen light – zu Robert Habecks Garantiesicherung

Michael Opielka – 19. November 2018

Ist mehr Sozialstaat gut? Für linke Zeitgenossen ganz sicher. Höhere Renten, niedrigere Altersgrenzen, höheres Arbeitslosengeld, mehr Schulen, Fortbildung, Kitas, Krankenhäuser. Bei den Rechten ist die Meinung gemischt. Die NSDAP wollte mehr Sozialstaat, allerdings nur für arische Volksgenossen, die AfD will das Gleiche, allerdings derzeit noch ohne Rassenachweis, es genügen helle Haut und deutsche Ahnen. CDUCSU sind gespalten, der bislang marktliberale Gesundheitsminister Spahn repräsentiert das, denn seit er Minister ist, will er viel mehr Geld für die Pflege. Liberale kämpfen unverdrossen gegen den Sozialismus und der klingt fasst wie Sozialstaat, schwierig ist es nur dort, wo sie den Sozialminister stellen. Gibt es auch eine wissenschaftliche Antwort? Zumindest versuchen sich seit langem die verschiedenen Disziplinen der Sozialpolitikforschung daran. Ihre Befunde spiegeln letztlich die Politikbefindlichkeiten der WissenschaftlerInnen, von links bis rechts. Aber es gibt auch Gemeinsames. Gut ist der Sozialstaat, wenn er vor Armut und Not schützt und so Mitgefühl manifestiert. Gut ist er auch, wenn er zur Inklusion beiträgt, also dazu, dass die Humanressourcen einer Gesellschaft für die Gesellschaft genutzt werden können. Gut ist er, wenn er dadurch Bürger- und Menschenrechte stärkt. Gut ist er schließlich auch, wenn er den sozialen und ökonomischen Wandel begleitet und damit sowohl dabei hilft, ein geringeres oder gar fehlendes Wirtschaftswachstum ohne soziale Verwerfungen abzufedern und zugleich den Herausforderungen von Digitalisierung und Demographie zu begegnen. Das ist der Forschungsstand.

Hier setzt das Modell einer „Garantiesicherung“ an, das der Bundesvorsitzende der Grünen und bis kürzlich stellvertretende Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, Robert Habeck, soeben unter dem Titel „Anreiz statt Sanktionen, bedarfsgerecht und bedingungslos“ veröffentlichte.[1] In den Medien wurde es breit, wenn auch sehr oberflächlich diskutiert. Das Modell ist im Grunde einfach. Niemand soll mehr unter das Existenzminimum fallen. Jede und jeder soll mindestens auf dem Niveau der Grundsicherung leben, es gibt fast keine Vermögensanrechnung mehr und vor allem keine Überprüfung der Arbeitsbereitschaft. Die Hinzuverdienstmöglichkeiten sollen verbessert werden, je nach Variante des Modells werden höchstens 70% des Markteinkommens angerechnet, die Partnereinkommen allerdings zu 100%, es soll also weiterhin die Unterhaltsverpflichtung in der Familie gelten. Individualisiert werden die Regelsätze, es soll keinen Abschlag für weitere Haushaltsmitglieder mehr geben. Unter dem Titel „Ein Garantieeinkommen für Alle“ hat das Münchner ifo-Institut eine noch unveröffentlichte Studie zu den Wirkungen und Kosten des Modells erstellt. Die Autoren, Maximilian Blömer und Andreas Peichl, so weit lässt sich sagen, gehen mit großer Sympathie an das Modell heran, auch wenn die fiskalischen Mehraufwendungen erheblich sind. Je nach Modellgestaltung liegen die Mehrkosten bei knapp 5 Milliarden Euro, wenn nur sozialversicherungspflichtig Erwerbstätige einen Anspruch auf das Garantieeinkommen erhalten, was dann freilich kein richtiges Garantieinkommen wäre, oder deutlich über 50 Milliarden, wenn auch noch das Niveau des Existenzminimums merklich angehoben würde.

Wie ist das Habeck-Modell nun wissenschaftlich zu bewerten, über die fiskalischen Wirkungen hinaus? Bemerkenswert ist vor allem zweierlei: Das „Garantieeinkommen“ verzichtet weitgehend auf die Vermögensanrechnung und auf die Vermittlungsbereitschaft in den Arbeitsmarkt, also auf zwei der Glaubenssätze des Subsidiaritätsprinzips, wonach man vor staatlicher Hilfe auf sein eigenes Vermögen und seine Arbeitskraft zurückgreifen muss. Es bleibt nur der älteste Glaubenssatz, nämlich die Familiensubsidiarität, wobei sich das Modell auf die Regeln von Hartz IV, dem zu überwindenden System stützt. Auch die Vermögensanrechnung wird nicht ganz und gar gestrichen, die Vermögensfreigrenze wird nur auf 100.000 Euro angehoben, wobei sowohl selbstgenutztes Wohneigentum wie die Alterssicherung vollständig ausgenommen werden sollen. Gegenüber dem konservativen Wohlfahrtsstaatstypus in Deutschland ist das ein gewaltiger Eingriff. Wir werden gleich sehen, ob es auch ein Fortschritt ist und wenn ja, wohin.

Doch möchte ich vorher noch einige kritische Anmerkungen machen. Im Habeck-Modell fehlt der Bezug zu den Sozialversicherungen, nur die Arbeitslosenversicherung wird erwähnt, sie soll es weiter und unverändert geben. Weder die Rentenversicherung noch Krankengeld, Elterngeld oder Sozialhilfe werden erwähnt. Mich erinnert das sehr an eine Diskussion, die in den 1980er Jahren vor allem von linken Sozialdemokraten und Grünen geführt wurde, das Label lautete damals „bedarfsorientierte Grundsicherung“, sie sollte innerhalb aller Sozialversicherungen installiert werden. Das geschah unter Schröder und Riester auch in der Folge der „Agenda 2010“ zunächst als „Grundsicherungsgesetz“ für Anspruchsberechtigte im Sinne der Rentenversicherung. Zum 1.1.2005 führte man im Sozialgesetzbuch SGB XII die „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ ein. Indem das Habeck-Modell die Sozialversicherungen nicht berücksichtigt, sondern die von ihnen gewährten Geldleistungen behandelt wie andere Einkommen aus Arbeit oder Vermögen, entstehen zwangsläufig Übergangs- und Abstimmungsprobleme. Das ist vor allem deshalb schlecht, weil die Grünen und alle realitätsnahen WissenschaftlerInnen schon lange für eine Reform der zersplitterten deutschen Sozialversicherungen bei Alter und Krankheit nach dem Prinzip Bürgerversicherung eintreten. Vorbild kann hier die Schweiz sein, die das für Alter und Krankheit macht, auch wenn die Krankenversicherungen durch die Beitragserhebung mit Kopfpauschalen neue Probleme erzeugen. Im Alter aber ist das Schweizer Modell der Bürgerversicherung AHV das weltweit führende Modell, wie die OECD mehrfach analysierte. Ich habe die AHV zur Blaupause für eine „Grundeinkommensversicherung“ genutzt, die ein Grundeinkommen ohne Bedarfsprüfung in allen Sozialversicherungszweigen vorsieht. Das alles übergeht das Habeck-Modell, es konzentriert sich ausschließlich auf die Armen und von Armut Bedrohten. In der internationalen Diskussion gehört das Habeck-Modell mit seiner Konzentration auf das Minimum zum „Beveridge“-Typ, wie er lange die liberalen Wohlfahrtsregime in England, Australien oder Neuseeland kennzeichnete.

Aber es gibt auch Positives. Das Habeck-Modell des Garantieeinkommens kann man nämlich auch anders lesen. Vor allem der Verzicht auf die Vermittlungsbereitschaft und damit der Wechsel von Sanktionen zu Anreizen, aber auch der tendenzielle Verzicht auf die Vermögensanrechnung machen das Garantieeinkommen zu einem „Grundeinkommen light“. Wenn es dann nicht auch noch von einer neuen Behörde, sondern vom Finanzamt ausgezahlt wird, dann entspricht es beinahe dem Modell einer „Negativen Einkommenssteuer“ mit einem Steuersatz von 70% in den unteren Einkommensbereichen. Einige Kritiker des Habeck-Vorschlags schimpfen auf die Einkommensanrechnung, es habe daher nichts mit einem Grundeinkommen zu tun. Doch sie übersehen, dass alle Grundeinkommensmodelle, die in die Einkommenssteuer integriert werden, also als Negative Einkommensteuer konstruiert sind, sonstige Einkommen anrechnen. Das ist im Übrigen auch das Prinzip des Kindergeldes, hier wird nur etwa die Hälfte des Grundbedarfs als eine Art partielles Grundeinkommen für Kinder pauschal ausgezahlt, für Gutverdiener lohnt sich der Steuerfreibetrag mehr. Das könnte auch ein diskussionswürdiges Modell für alle Bürgerinnen und Bürger sein. Im Detail ist im Habeck-Papier noch manches unklar. So verliert es sich in merkwürdigen Details, wenn beispielsweise die Wohnkosten gestuft bis auf Stadtteilebene pauschaliert werden sollen – in zahlreichen Quartieren gibt es freilich zugleich Wohnblöcke und Villen. Aber mit dem Verzicht auf die Arbeitsverpflichtung wird die zentrale Forderung der Befürworter eines garantierten Grundeinkommens erfüllt. Sie wollen, dass sich Arbeit lohnt und nicht mehr front. Ob das Habeck-Modell eines Grundeinkommen light zur Arbeits-, Lern- und Weiterbildungsmotivation beiträgt oder ob es die Brachlegung der bereits Benachteiligten fördert, ob es also zur Integration oder zur Exklusion beiträgt, lohnt eine sorgfältige Analyse und Diskussion. Das Bemühen ist klar erkennbar, wenn beispielsweise Weiterbildung und Arbeitsmarktteilhabe gefordert werden. Gut wäre es in jedem Fall für alle, die sich weiterbilden wollen. Denn das „Garantiesystem“ des grünen Vorsitzenden würde auch das Bafög-System ersetzen, ganz elternunabhängig. Jede und jeder könnte, solange es gelingt, die Studiengebühren zu bekämpfen, studieren. Natürlich ist dann das Geld knapp, aber man kann sich zusammentun, Wohngemeinschaften, Hausgemeinschaften bilden, jederzeit ist ein Sabbatical auf bescheidenem Niveau möglich. Das wäre viel.

Prof. Dr. Michael Opielka ist Wissenschaftlicher Leiter und Geschäftsführer des ISÖ – Institut für Sozialökologie gGmbH und Professor für Sozialpolitik an der Ernst-Abbe-Hochschule Jena.

[1] https://www.gruene.de/ueber-uns/2018/impulse-debattenbeitraege-zum-grundsatzprogramm/anreiz-statt-sanktionen-bedarfsgerecht-und-bedingungslos.html

Ich danke für kritische Hinweise Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn und und Udo Philipp. Eine durchaus erstaunte Anmerkung: Das Habeck-Modell und die ifo-Studie entstanden in Zusammenarbeit mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Wirtschaft und Finanzen der Grünen und damit nicht in Zusammenarbeit mit den SozialpolitikerInnen der Partei, die in der Bundesarbeitsgemeinschaft Arbeit, Soziales und Gesundheit organisiert sind (unter dem Namen „Bundesarbeitsgemeinschaft Soziales und Gesundheit“ war ich in alten Zeiten, 1983 bis 1987 deren Sprecher). Das Titelbild zu diesem Blog-Text habe ich mit Genehmigung von Udo Philipp aus seiner Homepage übernommen: https://udo-philipp.de/hartz-iv-garantieeinkommen/ – die Graphik  betont einerseits eine parteitaktische Symbolisierung (die da oben = CDU, wir da unten = Grüne), andererseits aber auch, sozialpolitikwissenschaftlich betrachtet, das Dilemma des Fehlens einer Ausrichtung von Grundeinkommen/Grundsicherung/Garantieeinkommen an der Idee der Bürgerversicherung: sie wird dadurch von der Gesamtheit der Sozialpolitik entkoppelt, zur „Armenpolitik“.