Erst einmal keine Zukunft für das Zukunftslabor #ZLabSH

Michael Opielka – 7. Juli 2020
Erst einmal keine Zukunft für das Zukunftslabor #ZLabSH

Das FDP-geführte Sozialministerium Schleswig-Holstein hat am 5. Februar 2020 den Vertrag über die Wissenschaftliche Begleitung und Koordinierung des Zukunftslabor Schleswig-Holstein mit dem ISÖ – Institut für Sozialökologie aus außerordentlichen Gründen gekündigt. In einem „Bericht über die Arbeit des Zukunftslabors zur Weiterentwicklung der sozialen Sicherungssysteme“ (Schleswig-Holsteinischer Landtag, Drucksache 19/2121 vom 23.4.2020) hat die Landesregierung, federführend vertreten durch Sozialministerium, diese Kündigung unterdessen öffentlich begründet. Am 15. April 2020, eine Woche davor, hat das Landgericht Flensburg einem Antrag der Landesregierung, vertreten durch das Sozialministerium, auf Erlass einer einstweiligen Verfügung teilweise stattgegeben, wonach die zweite Teilstudie des ISÖ im Zukunftslabor: „Zukunftsszenarien und Reformszenarien“ (ISÖ-Text 2020-1, Februar 2020) nicht veröffentlicht werden darf. Die Studie des ISÖ, wäre sie der Öffentlichkeit bekannt, würde die im Bericht der Landesregierung erhobene Kritik an der Arbeit des ISÖ und des von ihm geleiteten Forschungskonsortiums widerlegen.

Das ISÖ wird daher gegen diese Kündigung sämtliche Rechtsmittel einlegen. Das ISÖ hat den Vertrag vollständig erfüllt. Doch im Laufe des ersten Jahres des Zukunftslabors tauchte immer häufiger die Frage auf, ob ein „Zukunftslabor“ und das Prinzip partizipativer Zukunftsforschung wirklich gewollt wird, nämlich experimentelles, ergebnisoffenes und szenario-orientiertes Denken.

Unterdessen wurde die Landtagsdrucksache veröffentlicht, in der die Plenardebatte vom 7. Mai 2020 zum Bericht der Landesregierung auf den Seiten 6447 bis 6459 protokolliert ist.