Vortrag
Integriertes Steuer- und Sozialtransfersystem (7.1.2026)
Als Datei herunterladenAm 7. Januar 2026 stellten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn und Prof. Dr. Michael Opielka (beide ISÖ) in einer Online-Sitzung der AG Grundsicherung/Grundeinkommen der Grünen Berlin ein Konzept für ein integriertes Steuer- und Sozialtransfersystem (ISTS) vor. Der Vortrag und die anschließende ausführliche Diskussion zielten darauf ab, strukturelle Defizite des bestehenden deutschen Sozialstaats zu analysieren und einen realpolitisch anschlussfähigen Reformvorschlag zur Sicherung des Existenzminimums zu entwickeln.
1. Ausgangspunkt und Zielsetzung
Ausgangspunkt des Vortrags war die Diagnose einer zunehmenden Unsicherheit in modernen Gesellschaften, ausgelöst durch wirtschaftliche Umbrüche, Digitalisierung, Klimakrise und geopolitische Instabilitäten. In diesem Kontext wird soziale Sicherheit als zentrale Voraussetzung für gesellschaftlichen Zusammenhalt verstanden. Ziel des vorgestellten Konzepts ist eine nachhaltige soziale Sicherung für alle, die universell angelegt ist und zugleich Erwerbsarbeit nicht entwertet.
Der Reformvorschlag zielt ausdrücklich nicht primär auf Armutsbekämpfung, sondern auf eine strukturelle Neuordnung der sozialen Sicherung. Besonders profitieren sollen Menschen mit niedrigen und mittleren Erwerbseinkommen bis hinein in die untere Mittelschicht. Das Modell enthält explizit Elemente eines Grundeinkommens, ohne ein voll existenzsicherndes bedingungsloses Grundeinkommen einzuführen, und ist damit kompatibel mit dem Grundsatzprogramm von Bündnis 90/Die Grünen.
2. Problemdiagnose des bestehenden Systems
Im Zentrum der Analyse steht die Zersplitterung des deutschen Sozialstaats. Die Vielzahl unterschiedlicher Leistungen, Zuständigkeiten und Anspruchsprüfungen führt zu Intransparenz, hoher Bürokratie und erheblicher Nichtinanspruchnahme. Besonders deutlich wird dies beim Wohngeld und beim Kinderzuschlag, bei denen Millionen Anspruchsberechtigte keine Leistungen beziehen.
Ein weiteres zentrales Problem sind extrem hohe Grenzbelastungen im unteren Einkommensbereich. Durch das gleichzeitige Abschmelzen von Transfers und das Einsetzen von Steuern und Sozialabgaben entstehen effektive Grenzbelastungen von 80 bis über 100 Prozent. Dies wird als ungerecht empfunden und schwächt sowohl Arbeitsanreize als auch die Akzeptanz des Sozialstaats.
Hinzu kommt eine unzureichende Absicherung von Erwerbstätigen mit niedrigen Einkommen. Auch Personen, die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlen, sind häufig auf ergänzende Leistungen angewiesen und müssen komplexe Antragsverfahren durchlaufen. Besonders problematisch ist dies für Selbstständige und Personen mit schwankenden Einkommen.
3. Grundidee eines integrierten Steuer- und Sozialtransfersystems
Der zentrale Ansatz des vorgestellten Modells besteht darin, wesentliche Elemente der sozialen Sicherung systematisch in das Steuersystem zu integrieren. Vorbild ist das Kindergeld, das als steuerrechtlich verankerte, universelle Leistung für alle Kinder ausgestaltet ist.
Durch die Integration in das Steuersystem sollen Leistungen automatisch ausgezahlt, entstigmatisiert und administrativ vereinfacht werden. Zugleich wird eine klare Trennung zwischen universellen Sicherungsbausteinen und ergänzender bedarfsgeprüfter Grundsicherung angestrebt.
4. Zentrale Bausteine des Reformvorschlags
a) Basisgeld für Erwachsene
Kernstück des Modells ist ein universelles Basisgeld für Erwachsene in Höhe des geltenden Regelbedarfs (derzeit 563 Euro). Dieses Basisgeld wird unabhängig von Bedürftigkeitsprüfungen an alle ausgezahlt und stellt ein partielles Grundeinkommen dar. Es ersetzt den steuerlichen Grundfreibetrag und wird durch eine Anpassung des Steuertarifs gegenfinanziert.
Das Basisgeld schafft eine grundlegende Einkommenssicherheit für alle und ist insbesondere für Personen mit niedrigen oder schwankenden Einkommen von Bedeutung.
b) Kindergrundsicherung / Kinderbasisgeld
Für Kinder ist eine einheitliche Auszahlung des Regelbedarfs (derzeit 397 Euro) vorgesehen. Die Leistung wird universell ausgezahlt und bei höheren Einkommen nachgelagert besteuert. Damit wird die bestehende Fragmentierung aus Kindergeld, Kinderzuschlag und steuerlichen Freibeträgen überwunden.
c) Wohnbedarf
Der Wohnbedarf wird bewusst nicht pauschal in das Basisgeld integriert, da Wohnkosten regional stark variieren. Für Personen mit ausreichendem Einkommen erfolgt die Unterstützung über das Steuersystem (z.B. in Form von Steuergutschriften oder integrierten Transfermechanismen). Für Haushalte mit niedrigem Einkommen bleibt eine ergänzende Grundsicherung zuständig.
Wohngeld und Kinderzuschlag würden durch dieses System ersetzt. Ergänzende Leistungen bei besonders hohen Wohnkosten oder besonderen Bedarfen bleiben möglich.
d) Einheitliche Grenzbelastung
Zur Vermeidung extremer Fehlanreize wird eine einheitliche Transferentzugsrate von 70 Prozent vorgeschlagen, die sowohl im Steuersystem als auch in der Grundsicherung gilt. Damit wird die Grenzbelastung deutlich reduziert und transparent gestaltet.
e) Auszahlungsmechanismen
Diskutiert werden verschiedene technische Umsetzungsvarianten, darunter Tax-Credit-Modelle, integrierte Steuer-Transfer-Tarife, Steuergutschriften oder ein sogenanntes Existenzgeld nach dem Vorschlag der Diakonie. Alle Varianten führen zu vergleichbaren verfügbaren Einkommen, unterscheiden sich jedoch in Sichtbarkeit und Verwaltungslogik.
5. Wirkungen und Modellrechnungen
Anhand von Modellrechnungen für unterschiedliche Haushaltstypen (Singles, Familien mit Kindern, Erwerbstätige mit niedrigem Einkommen) wird gezeigt, dass das integrierte System zu glatteren Einkommensverläufen führt. Besonders im unteren Einkommensbereich werden extreme Grenzbelastungen vermieden.
Erwerbsarbeit lohnt sich in allen Einkommensbereichen, ohne dass soziale Sicherung verloren geht. Leistungen werden entstigmatisiert, da sie automatisch ausgezahlt werden und nicht an Erwerbslosigkeit gekoppelt sind.
6. Diskussion
In der anschließenden Diskussion wurden zahlreiche Aspekte vertieft. Kritisch diskutiert wurden insbesondere der verbleibende Bürokratiebedarf bei Wohnkosten, die Höhe des Basisgeldes, Fragen des Lohnabstands, die Rolle der Sozialversicherungen sowie unterschiedliche Menschenbilder in der Grundeinkommensdebatte.
Deutlich wurde, dass das Modell bewusst keinen vollständigen Systemwechsel darstellt, sondern einen realpolitisch gangbaren Reformpfad eröffnet. Es versteht sich als Brücke zwischen Grundeinkommensdebatte, Steuerreform und Weiterentwicklung der Grundsicherung.
7. Ausblick
Das integrierte Steuer- und Sozialtransfersystem wird als modularer Reformansatz verstanden, dessen Bausteine schrittweise eingeführt und weiterentwickelt werden können. Im Umfeld der Sozialstaatskommission der Bundesregierung sowie des Deutschen Instituts für Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung (DIFIS) werden ähnliche Fragestellungen aktuell diskutiert.
Der vorgestellte Ansatz soll einen Beitrag zu einer sachlichen, entideologisierten Debatte über die Zukunft des Sozialstaats leisten und als Ausgangspunkt für weitere wissenschaftliche und politische Diskussionen dienen.
Hier finden Sie die Powerpoint-Präsentation des Vortrags zum Download